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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

19. November 2018

Das Bild in unseren Lehrerz­im­mern hat sich in den let­zten fün­fzehn Jahren grundle­gend verän­dert: Der großen Pen­sion­ierungswelle fol­gte die Ein­stel­lung viel­er junger Lehrkräfte vor oder während der Eltern­phase. Sorgt das Land für Unter­stützung der Kol­legien?

von Clau­dia Grimm, Ref­er­entin des PhV BW-Lan­desvor­stands für Fra­gen der Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf

familie_und_berufWährend vor eini­gen Jahren ein „Lehrer-Baby“ fast ein sin­guläres Ereig­nis schien, sind heute viele Kol­legin­nen und Kol­le­gen in der Eltern­phase. Zudem haben geset­zliche Regelun­gen zu Eltern­geld und Elternzeit sowie aus­geweit­ete Betreu­ungsange­bote Eltern­schaft verän­dert. Auch unser Dien­s­therr hat unter anderem mit dem Dien­strecht­sre­for­mge­setz einige Rah­menbe­din­gun­gen angepasst, beispiel­sweise die Beurlaubungsregelun­gen bei kranken Kindern.

Für viele Außen­ste­hende und auch für poten­tielle Lehrkräfte scheint die Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf an den Schulen ger­adezu paradiesisch zu sein: Lehrkräfte und Kinder haben meist zeit­gle­ich Ferien, Teilzei­tanträge und Beurlaubun­gen wür­den rou­tinemäßig genehmigt. Da ein Großteil der Arbeit­szeit zu Hause erledigt wird, lasse sich die Kinder­be­treu­ung „qua­si neben­bei“ erledi­gen – so das Vorurteil.

Schaut man genauer hin, zeigt sich ein anderes Bild: Ein volles Dep­u­tat ist für viele Kol­legin­nen und Kol­le­gen schon ohne Fam­i­lien­auf­gaben kaum mach­bar. Vere­in­barkeit von Kindern und Dienst bedeutet häu­fig eine Entschei­dung für Teilzeit, auch unter­hälftig, was zeitliche Spiel­räume schafft, aber finanzielle einengt. Ins­beson­dere die Pen­sion­sansprüche wer­den empfind­lich geschmälert. Dies lässt sich im reg­ulären Dienst nicht mehr kor­rigieren. Die Ein­schnitte sind von Dauer.

Ist Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf ein Frauen­the­ma? Nein. Natür­lich nicht! Auch viele Väter nehmen Elternzeit, arbeit­en in Teilzeit und verzicht­en auf Bewer­bun­gen für Funk­tion­sstellen und damit auf Kar­ri­erechan­cen.

Wie reagiert das Land auf die Verän­derun­gen in Kol­legien und Gesellschaft? Müt­ter und Väter dür­fen zwar „zu Hause bleiben“. Aber trotz der Vielzahl an Anträ­gen auf Eltern- und Teilzeit haben die Schulen kaum per­son­elle Ausstat­tung erhal­ten, um die Beurlaubungsphasen ohne mas­sive Mehrbe­las­tung für die Kol­legien zu stem­men.

Häu­fig wer­den dann ger­ade die Teilzeitkräfte gefragt, ob sie beispiel­sweise für zwei Monate „auf­s­tock­en kön­nten“ – die Vol­lzeitkräfte seien ja sowieso aus­ge­bucht. Aber auch die Vol­lzeitkräfte, teil­weise sel­ber in der Eltern­phase, wer­den zusät­zlich belastet. Ein­er­seits ist nachvol­lziehbar, dass Teilzeitkräfte einen ihrer Sit­u­a­tion angemesse­nen Stun­den­plan erhal­ten. Schließlich verzicht­en sie auf Geld und haben gute Gründe, weniger an der Schule präsent zu sein. Ander­er­seits häufen sich die Hohlstun­den bei Vol­lzeitkräften, zum Teil auch der Nach­mit­tag­sun­ter­richt, weil Teilzeitkräfte kom­pak­tere Stun­den­pläne erhal­ten sollen. Aber auch das gelingt immer sel­tener.

Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf – wenn dien­stliche Belange nicht ent­ge­gen­ste­hen. Das ist Real­ität an den Schulen: Stun­den­pläne, die auf alle berechtigten Anträge Rück­sicht nehmen, sind auf­grund der Altersstruk­tur der Kol­legien kaum möglich. Es sind aber oft nicht dien­stliche Belange, die ent­ge­gen­ste­hen, son­dern struk­turelle Defizite, die der Dien­s­therr ken­nt, aber nicht beseit­igt.

Chan­cen­gle­ich­heit an unseren Schulen bedeutet Mach­barkeit: In allen Leben­sphasen und Besol­dungsstufen muss es für Frauen und Män­ner gle­icher­maßen möglich sein, ihren Dienst zu erfüllen und den­noch ein Pri­vatleben zu haben!

Res­o­lu­tion der PhV-Vertreter­ver­samm­lung zur Gle­ich­stel­lung von Dezem­ber 2021 (PDF)

Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Eltern­geld und andere Fra­gen, die Bun­des­ge­set­ze betr­e­f­fen, wer­den auch unter

www.familienwegweiser.de und www.elterngeld-plus.de beleuchtet.

Auch die für die Zahlung des Eltern­gelds in Baden-Würt­tem­berg zuständi­ge Lan­deskred­it­bank informiert: www.l‑bank.de/elterngeld

Informationen zu stellenwirksamen Änderungsanträgen auf Teilzeit, Beurlaubung usw.

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